01.11.1986

Beschluss zum Bau des Elternhauses

Auf seiner 3. Mitgliederversammlung beschloss der Verein „Elternhilfe für das krebskranke Kind Göttingen e.V.“ den Bau eines Elternhauses in unmittelbarer Nähe der Kinderklinik. Mit der Gründung eines Bauausschusses aus betroffenen Eltern begannen die Planungen.

Für das Jahr 1987 war der Umzug der alten Kinderklinik in den Anbau des neuen Klinikums vorgesehen. Elternzimmer, die es in geringem Umfang in der alten Klinik gegeben hatte, waren dem Rotstift zum Opfer gefallen. Der Entschluss zum Bau eines Elternhauses war gewagt, hatte der Verein, der erst vor einem Jahr gegründet worden war, kaum Rücklagen und war in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt.

Da der Grund und Boden um das Klinikum dem Land Niedersachsen gehört, wandte sich der Verein an die Landesregierung mit der Bitte um ein Grundstück. Noch vor Weihnachten beschloss das niedersächsische Kabinett, dem Verein „ein Grundstück zum Bau eines Elternwohnheimes in der Nähe des Göttinger Klinikums zur Verfügung zu stellen“ (Brief des Wissenschaftsministers vom 19. 12. 1986). Nach langwierigen Verhandlungen mit der Verwaltung des Klinikums kam es zur Einigung über den Standort des Hauses. Der Abstand zur Kinderklinik von etwa fünf Minuten erwies sich als sinnvoll.
Im Bauausschuss fielen drei wichtige Entscheidungen zum Konzept des Hauses:

    1. Das Haus sollte allen Eltern offenstehen, deren Kind in der Kinderklinik stationär behandelt wird.
    2. Neben der Möglichkeit, in unmittelbarer Nähe ihres kranken Kindes zu übernachten, sollten psychosoziale Fachkräfte den Eltern mit Rat und Tat zur Seite stehen.
    3. Die kranken Kinder sollten nach Zustimmung des Arztes im Elternhaus „Urlaub von der Station“ machen können. Um die Familien möglichst zusammenzuhalten, sollten auch die gesunden Geschwister im Elternhaus willkommen sein.
« zurück