Fragen und Antworten

Antworten aus häufig gestellte Fragen finden Sie hier. Was Sie wissen möchten ist nicht dabei? Kein Problem – schicken Sie uns doch einfach eine kurze »Nachricht oder nehmen Sie telefonisch Kontakt zu uns auf (Telefon: 0551 374494).

  • Wer kann im Elternhaus übernachten?

    Angehörige von Patienten, die in der Kinderklinik behandelt werden und eine Unterkunft brauchen, können im Elternhaus übernachten.

  • Was kostet das?

    Die Elternhilfe mit seinen Angeboten verursacht dem Verein derzeit jährliche Ausgaben in Höhe von ca. 440.000,- €. Diese Summe wird überwiegend über Spenden aufgebracht! Die Übernachtungspauschale der gesetzlichen Krankenkassen von 45,- € ( pro Übernachtung) je Familie deckt ungefähr 40% der Gesamtkosten ab. Private Krankenkassen haben sich dieser Vereinbarung überwiegend angeschlossen. Den betroffenen Familien entstehen keine Kosten für den Aufenthalt im Elternhaus!

  • Wie kann ich die Arbeit der Elternhilfe unterstützen?

    Die Elternhilfe für das krebskranke Kind Göttingen freut sich über jede Art von finanzieller Unterstützung.

    Eine Spende auf unser Konto bei der Sparkasse Göttingen (IBAN DE49 2605 0001 0000 0830 06) können sie von der Steuer absetzen. Bei einem Betrag bis 200,- € reicht der Überweisungsbeleg zur Vorlage beim Finanzamt. Bei höheren Summen erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung. Bitte geben Sie daher ihre vollständige Anschrift auf dem Überweisungsträger an.

    Weiterhin können sie unsere Arbeit über eine Mitgliedschaft in der »Elternhilfe oder über eine Fördererklärung unserer »Stiftung unterstützen.

  • Dürfen Kinder auch ins Elternhaus kommen?

    Hier wird recht deutlich, dass das Haus vom Verein der Eltern von krebskranken Kindern unterhalten wird. Denn zunächst traf der Vorstand gemeinsam mit der Kinderklinik die Vereinbarung, dass sich auch krebskranke Kinder während der Behandlung (!) stundenweise im Elternhaus aufhalten dürfen, wenn die behandelnden Ärzte ihr Einverständnis gegeben haben. Hier dürfen die Kinder auch mit ihren Geschwistern spielen, wenn diese frei von ansteckenden Krankheiten sind. 

    Inzwischen konnte auch den Bedürfnissen von Familien mit neurologisch oder herzerkrankten Kindern Rechnung getragen werden. Für sie gelten seit dem Jahr 2002 die gleichen Regeln.

  • Wie ist die Verpflegungssituation im Elternhaus?

    Im Elternhaus befindet sich eine komplett eingerichtete Küche. Für jedes Zimmer gibt es ein separates Kühl- und ein Aufbewahrungsfach.
    Es ist uns ein Anliegen, den Alltag der Familien so weit wie möglich aufrecht zu erhalten. Daher kochen wir nicht täglich, aber jeder kann sich hier selbst versorgen.

    Unser ehrenamtliches Kochteam lädt die betroffenen Familien alle 2 Wochen samstags zu einem gemeinsamen Abendessen und alle 2 Wochen sonntags zu einem gemütlichen Frühstück ins Elternhaus ein.

  • Was ist, wenn beide Eltern im Elternhaus übernachten wollen?

    Im Haus gibt es elf Einzelzimmer, zwei Zimmer mit Doppelbett, zwei behindertengerechte Zimmer mit je zwei Betten, ein Mehrbettzimmer und – für längerfristige Aufenthalte von ganzen Familien – zwei Wohnungen.

    Jede Familie hat ein Zimmer für sich allein. Auch die Einzelzimmer sind so beschaffen, dass ein zweites klappbares Gästebett bequem hinzugestellt werden kann, z.B. wenn auch der (Ehe-)Partner übers Wochenende kommt.

  • Wie lange darf eine Familie ein Zimmer bewohnen?

    Das Zimmer im Elternhaus kann solange genutzt werden, wie das Kind in der Klinik stationär behandelt wird. Spätestens mit der Entlassung des Kindes muss die Familie auch den Elternhausschlüssel abgeben.
    Der längste durchgehende Aufenthalt war ein Jahr lang.

  • Wann ist das Büro besetzt?

    Das psychosoziale Team ist in der Regel von Montag bis Freitag von 8.30 bis 17.30 Uhr zu erreichen. Vormittags ist das Büro bis 13 Uhr verlässlich besetzt. Am Nachmittag ist es möglich, dass unsere MitarbeiterInnen zu Klinik- oder Hausbesuchen unterwegs sind.

    Außerhalb der Bürozeiten kann uns telefonisch auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen werden.

  • Wie weit ist das Haus von der Kinderklinik entfernt?

    Am Parkplatz Osteingang entlang ca. 200 m in Sichtweite - gerade weit genug, um auf dem Weg etwas frische Luft schnappen zu können. ElternhausbewohnerInnen können wir eine kostenfreie Parkmöglichkeit auf dem Gästeparkplatz des Klinikums anbieten.